Haus- und Badeordnung

§1  Allgemeines


Die Haus-, Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Bades und der Sauna einschließlich Eingang und Außenanlagen. Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gefährdet, belästigt oder gestört werden.

Die Haus-, Bade- und Saunaordnung ist für alle Bade- und Saunagäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast die Haus-, Bade- und Saunaordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

Die Bade und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden.

Die Bade und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

Gegenstände aus Glas dürfen wegen der Verletzungsgefahr im gesamten Bereich des Hallenbades und der Sauna nicht benutzt werden; ausgenommen sind die Gastronomiebereiche. Für die Entsorgung von Abfall sind die zur Verfügung gestellten Behälter zu verwenden.

Das Personal übt gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol oder sonstige Drogen) stehen und sich selbst oder andere gefährden oder stören. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen oder Verstöße können Strafanzeige nach sich ziehen.

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Die Verfügung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Den Bade- und Saunagästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. Im Saunabereich ist die Benutzung jeglicher Aufzeichnungsgeräte (Handys, Kameras etc.) strengstens untersagt.



§ 2  Öffnungszeiten und Zutritt


Die Betriebszeiten für das Bad und die Sauna sind durch einen Aushang vor der Kasse bekanntgemacht.

Bei Überfüllung können einzelne Bereiche zeitweise für weitere Gäste gesperrt werden.

Bei besonderen Anlässen kann die Betriebszeit allgemein oder für bestimmte Bereiche beschränkt werden.

Die Bade- und Saunazeit endet 15 Minuten vor Schließung des Bades. Einlass bis 1 Stunde vor Ende der Benutzungszeiten.

Der Zutritt ist nicht gestattet für:

  1. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
  2. Personen, die Tiere mit sich führen.
  3. Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offene Wunden oder Hautausschlägen leiden, bei denen sich z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen.
  4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Blinden, geistig Behinderten und Anfallskranken ist die Benutzung des Bades und der Sauna nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet, die alleinverantwortlich die Aufsicht auszuüben hat.

Für die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen ist eine Karte gegen Zahlung des aus dem Aushang ersichtlichen Preises zu lösen.

Einzelkarten gelten nur am Lösungstag und berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades. Mehrfachkarten werden bei jedem Betreten des Bades entwertet.

Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die in Anspruch genommene Leistung sein. Bei widerrechtlicher Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen können Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,- Euro (Sauna 30,- Euro) zusätzlich zum nachzulösenden Eintrittsgeld verlangt werden.

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurück genommen und Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Ausgenommen sind personifizierte Dauerkarten und Wertkarten, diese werden nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro für die Restlaufzeit ausgestellt.

Schulen und Vereine können das Bad nach vorheriger Vereinbarung in geschlossenen Gruppen benutzen.

Bei Benutzung des Bades durch solche geschlossenen Gruppen übernimmt der Leiter der Gruppe die alleinige Aufsicht und Verantwortung über die Gruppe. Er ist für die Einhaltung der Haus-, Bade- und Saunaordnung neben den einzelnen Benutzern verantwortlich. Die Befugnisse der Schwimmmeister sowie Anordnungen und Anweisungen zur Durchführung der Haus-, Bade- und Saunaordnung bleiben dabei unberührt.

Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul-, Vereins- oder Kursbelegung einschränken, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

Bei Betreten des Naturbades Ziegeleisee erkennt der Gast die dort gültige Haus- und Badeordnung an.



§ 3   Haftung


Die Bade- und Saunagäste benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie von wesentlichen, die Vertragsbeziehungen prägenden Hauptpflichten. Für sonstige Schäden haftet er nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung. Dies gilt auch für Schäden an den auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeugen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

Bei Schadensfällen ist dem Badepersonal unverzüglich der Sachverhalt mitzuteilen. Wird dies unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche.

Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch für Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und oder eines Wertfaches werden keine Verwahrungspflichten begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und den Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

Bei schuldhaftem Verlust von Schlüsseln für Garderobenschränke und Wertfächer, für Zugangschips oder Leihsachen, wird in jedem Einzelfall ein Pauschalbetrag von Euro 20,00 in Rechnung gestellt. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden durch den Verlust entstanden ist.

 

§ 4   Benutzung von Bad, Sauna und Solarium


Die Bade- und Saunazeit beginnt mit dem Passieren der Einlasskontrolle und endet mit der Rückgabe der Eintrittskarte an der Auslasskontrolle. Die Eintrittskarte dient als Pfandkarte zum Verschließen des Garderobenschrankes. Nur wenn die Eintrittskarte im Garderobenschrankschloss ist, kann der Schrank verschlossen und der Schlüssel abgezogen werden. Mit dem Schlüsselband können die Einlasskontrollen zum Freibad oder zur Sauna (nur für Saunagäste) aktiviert werden.

Die Schlüsselbänder des Bade- oder Saunabereiches sind unterschiedlich farblich gekennzeichnet, so dass anhand des Armbandes eine Kontrolle der Zugangsberechtigung möglich ist.

Das Schlüsselband ist am Körper zu tragen, und auf Verlangen dem Badepersonal vorzuzeigen. Für abhanden gekommene Schlüssel ist eine Ersatzleistung laut § 3 Abs. 4. zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor Entnahme des Schrankinhaltes das Eigentum nachzuweisen.

Vor der Benutzung der Schwimmbecken oder der Sauna ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Die Verwendung von Seife und anderen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Dusche ist nicht gestattet. Die Bade- und Saunagäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Ruheräume und die Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten.

Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur durch das Badepersonal ausgeführt. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden.

Der gesamte Saunabereich ist grundsätzlich ein textilfreier Bereich und darf nicht in Badekleidung benutzt werden.

In den Ruheräumen haben sich Bade- und Saunagäste so zu verhalten, dass andere Besucher nicht belästigt oder gestört werden.

Stühle und Liegen sind für alle Gäste da, sie dürfen nicht mit Handtücher, Taschen etc. reserviert werden. Dauerhaft belegte Liegen können vom Personal abgeräumt werden. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

  1. der Sprungbereich frei ist,
  2. nur eine Person das Sprungbrett betritt.

Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet alleine das zuständige Aufsichtspersonal.

Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist nicht gestattet.

Die Rutsche darf nur nach Freigabe durch die Ampelanlage und mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Die aushängenden Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten.

Die Benutzung von Schwimmbrillen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Ball- und Fangspiele können durch das Badepersonal auf bestimmte Bereiche oder ganz eingeschränkt werden.

Nichtschwimmer dürfen nur die für sie gekennzeichneten Becken benutzen. Der Aufenthalt im Schwimmerbereich ist auch mit Schwimmhilfen nicht gestattet.

Bei Gewitter sind die Außenbecken sofort zu verlassen.

Die Solarienbenutzer reinigen nach der Nutzung die Sonnenbank. Eine Schutzbrille ist zu benutzen. Im Übrigen sind die Aushänge zur Benutzung zu beachten.

 

§ 5   Ausnahmen


Die Haus-, Sauna- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus-, Bade- und Saunaordnung bedarf.

 

§ 6   Schlussbestimmungen


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 73614 Schorndorf.Diese Haus-, Bade- und Saunaordnung für das Oskar Frech SeeBad tritt am 1. November 2015 in Kraft.


Downloads

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07181 96450-204 Ziegelei SeeBad
07181 75325 Buhlbronn
07181 96450-251 Schlichten
seebad@stadtwerke-schorndorf.de

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